§ 1 Allgemeiner Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsbeziehungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten
diese Bedingungen als angenommen.
2. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Unternehmer, also natürliche oder
juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in
Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handeln.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen
werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, ihnen wird hiermit widersprochen.
§ 2 Vertragsschluß
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form,
Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben
zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von
zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich
oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
3. Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen
Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, daß die Nichtlieferung
nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluß eines kongruenten
Deckungsgeschäftes (= identisches Geschäft zum Ankauf der Ware zum weiteren Verkauf
an den Kunden) mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der
Leistung unverzüglich informiert. Die gegebenenfalls erbrachte Gegenleistung wird
unverzüglich zurückerstattet.
4. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können,
bedürfen der Schriftform.
5. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von
Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder
unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche
Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren
Unterlieferanten eintreten -, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und
Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer
der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen
des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
6. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener
Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag
zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei,
so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten
Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden unverzüglich benachrichtigen.
7. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten
haben oder uns in Verzug befinden, hat der Kunde Anspruch auf eine
Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges,
insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen
Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es
sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von unserer Seite.
8. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die
Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden nicht von Interesse.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller
Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und
Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig
durchzuführen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer
Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich
mitzuteilen. Der Kunde verpflichtet sich, den Dritten sofort auf unsere Eigentümerstellung
hinzuweisen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang
entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der
Kunde. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnungswechsel hat uns der
Kunde unverzüglich anzuzeigen.
4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach den vorbezeichneten Ziffern dieser
Bestimmung, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
Ferner sind wir zum Rücktritt berechtigt, wenn
a) sich entgegen der vor Vertragsschluß bestehenden Annahme ergibt, dass der Kunde
nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit liegt jedenfalls bei Wechsel- oder Scheckprotest,
der Zahlungseinstellung des Kunden oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches
gegen den Kunden vor. Dabei ist nicht erforderlich, dass die Geschäftsbeziehung zwischen
dem Kunden und uns betroffen ist,
b) der Kunde unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und
diese Angaben von erheblicher Bedeutung sind,
c) die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware anders als im regelmäßigen
Geschäftsverkehr des Kunden veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung
oder Verpfändung. Ausnahmen bestehen hiervon nur, soweit wir dazu unsere Zustimmung
schriftlich erteilt haben.
5. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern.
Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch
die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach
der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor,
die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im
Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so
erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns
gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die
Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
§ 4 Vergütung
1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer
enthalten. Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, ab Lager. Der Kunde
kann den Kaufpreis per Nachnahme, Rechnung oder Bankeinzug leisten. Im Falle der
Zahlung per Nachnahme trägt der Kunde auch die insofern entstehenden
Nachnahmekosten.
2. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von drei Wochen den
Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen
höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn
seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt
wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein
Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Gefahrübergang
1. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware
geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den
Spediteur, an den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
2. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Kunde im Annahmeverzug befindet.
§ 6 Gewährleistung
1. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nur nach seiner Wahl Herabsetzung der
Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen
Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
3. Der Kunde muß uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab
Empfang der Ware schriftlich anzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung von
Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der
Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
4. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter
Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch
wegen des Mangels zu. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig
verursacht haben.
5. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
6. Als Beschaffenheit der Ware gelten grundsätzlich nur die Produktbeschreibung in der
Auftragsbestätigung, die Systembeschreibungen und die Produktinformation als
vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine
vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Für die Eignung der Ware zu
bestimmten Verwendungszwecken haften wir nur, wenn diese Beschaffenheit
ausdrücklich zugesichert wurde.
7. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen oder die des Herstellers nicht
befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder
Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so
entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte, wenn der Kunde eine entsprechende
substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt
hat, nicht widerlegt.
8. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Ansprüche wegen Mängel
gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
§ 7 Haftungsbeschränkungen
1. Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, wie im Falle der
schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir für alle
darauf zurückzuführenden Schäden uneingeschränkt., soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist..
2. Bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter ist unsere Haftung für Sach- und
Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir für Sach- und Vermögensschäden nur bei
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Auch dabei ist unsere Haftung auf den
vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
4. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in den vorstehenden Absätzen
geregelt, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs –
ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für unerlaubte Handlungen gemäß §§ 823, 831
BGB; eine etwaige uneingeschränkte Haftung nach den Vorschriften des deutschen
Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
§ 8 Schlußbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UNKaufrechts
finden keine Anwendung.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser
Geschäftssitz in Katlenburg-Lindau.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser
allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so
wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder
teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren
wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Eine Lücke ist nach
Treu und Glauben zu schließen.
4. Mündliche Vereinbarungen oder Nebenabreden existieren nicht. Änderungen des
Vertrages bzw. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Eine
Abbedingung der Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform.
Stand Juni 2004